Entschädigung für Flugverspätungen

Wussten Sie, daß nur drei von hundert Flugreisenden eine Entschädigung bei Flugverspätung verlangen? Und diese wenigen Hartnäckigen bekommen in den seltensten Fällen eine Entschädigung: Die Zahlungsmoral der meisten Fluggesellschaften ist denkbar schlecht. Damit verzichten die meisten Verspätungsopfer faktisch auf ihren gesetzlich garantierten Entschädigungsanspruch.

 

Und dieser Entschädigungsanspruch ist erheblich. Beispiel:

 

Sie haben für Ihre Familie vier Sitzplätze auf einem Langstreckenflug gebucht. Ihre Flugverspätung am Zielflughafen: mehr als 3 Stunden! Dafür stehen Ihnen gesetzlich EUR 2.400,00 Entschädigung zu! Damit nicht genug: Als weiterer Schadenersatz sind auch die Betreuungskosten und gegebenenfalls auch noch die Ticketkosten zu erstatten. Ihre Ansprüche verjähren übrigens meist nach drei Jahren.

 

Die Kanzlei Westhagen unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Entschädigung bei Flugverspätungen und der Durchsetzung Ihres Schadenersatzes.

 

War Ihr Flug mehr als drei Stunden später am Zielort, haben Sie für jeden Fluggast ein Recht auf folgende Zahlungen:

 

EUR 250,00 bei Flügen bis zu 1.500 km

 

EUR 400,00 bei Flügen bis zu 3.500 km

 

EUR 600,00 bei Flügen über 3.500 km.

 

Das Gleiche gilt, wenn Ihr Flugzeug überbucht war, und Sie deshalb nicht mitfliegen konnten - oder Ihr Flug ganz ausgefallen ist.

 

Die üblichen Ausreden der Fluggesellschaften, es habe einen technischen Defekt oder einen Wintereinbruch gegeben, greifen nur in den seltensten Fällen. Trotz der technischen Probleme oder der Witterungsverhältnisse sind die Entschädigungen für die Flugverspätungen fast immer zu zahlen!

 

Mit unserem Netzwerk kann die Kanzlei Westhagen Ihre Ansprüche in der gesamten Europäischen Union schnell und effektiv durchsetzen.

 

Sie erreichen uns unter der Telefonnummer +49 (0) 89 | 720 69 200 . Direktkontakt bei Flugverspätung

 

Rechtsanwalt Christian Westhagen

FA Miet- und WEG-Recht