Ablauf der Schuldenbereinigung und Insolvenz

 

1. Kontaktaufnahme

 Sobald Sie mit uns Kontakt aufgenommen oder Sie sich bei uns angemeldet haben, senden wir Ihnen die notwendigen Unterlagen zu. Wenn Sie Ihre Telefonnummer angegeben haben, rufen wir Sie an und besprechen mit Ihnen Ihre Situation. Die Kontaktaufnahme und die Anmeldung sind kostenfrei. Erst wenn wir mit Ihnen Ihre Angelegenheit besprochen haben, entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen. Wir sind für Sie als Schuldnerberatung bundesweit tätig.

2. Auftragserteilung

 Nachdem Sie uns beauftragt und wir Ihre Unterlagen erhalten haben, werden wir für Sie tätig. Wir schreiben Ihre Gläubiger an und teilen mit, dass wir Sie rechtlich bei der Schuldenbereinigung vertreten. Bei den Gläubigern ermitteln wir den genauen Stand der Verbindlichkeiten, um einen konstruktiven Vorschlag zur Schuldenbereinigung zu entwickeln und den Antrag für das Insolvenzverfahren vorzubereiten.

3. Schuldenbereinigungsplan

 Anschließend entwickeln wir einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan. Bei einem privaten Insolvenzverfahren ist dieser Plan gesetzlich vorgeschrieben. Deshalb muss dieser Plan auch erarbeitet werden, wenn Sie den Gläubigern keine Zahlung anbieten können.

4. Außergerichtliche Schuldenbereinigung

 Wenn Sie sich mit Ihren Gläubigern außergerichtlich einigen und ein Insolvenzverfahren vermeiden wollen, können Sie Ihren Gläubigern einmalige Zahlungen oder Ratenzahlungen anbieten. Wir besprechen mit Ihnen den Einigungsvorschlag mit Ihren Gläubigern auf der Grundlage Ihrer wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse. Wir können auf Ihren Wunsch den Zahlungsverkehr mit Ihren Gläubigern abwickeln. Das hat den Vorteil, dass Sie eine monatliche Rate an uns zahlen und wir verteilen die Raten dann an Ihre Gläubiger weiter.

5. Antrag auf Insolvenzverfahren

  Können Sie Ihren Gläubigern nur geringe oder keine Zahlungen anbieten, wird eine außergerichtliche Schuldenbereinigung nicht zustande kommen. Wir stellen Ihnen dann die gesetzlich vorgesehene Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuches aus. Jetzt steht Ihnen der Weg für den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens offen. Bei Ihrer Beauftragung stellen wir Ihnen selbstverständlich den formgerechten Insolvenzantrag. Wir bereiten auch Ihren Antrag auf Restschuldbefreiung vor.

6. Durchführung des Insolvenzverfahrens und Restschuldbefreiung

 Wir begleiten Sie während des Insolvenzverfahrens und stehen Ihnen bis Restschuldbefreiung zur Seite. Die Restschuldbefreiung gab es früher bei einem Konkurs nicht. Heute gibt das Insolvenzverfahren jedem die Möglichkeit, den Antrag auf Restschuldbefreiung zu stellen.

 

 

 

Anmeldung Schuldenbereinigung

(Ehegatten ohne Einkommen, eigene Kinder)